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🠶 Station 7 – Werte Global
Überprüfst du eigentlich vor dem Kauf einer neuen Jeans, ob diese auch wirklich nicht durch Kinderarbeit entstanden ist? Oder ob die Avocados in der
Überprüfst du eigentlich vor dem Kauf einer neuen Jeans, ob diese auch wirklich nicht durch Kinderarbeit entstanden ist? Oder ob die Avocados in der gleichnamigen veganen Streichcreme aus einem Land kommen, in dem noch immer die Todesstrafe verhängt und ausgeführt wird?

Aktualität

  • Israel ist ein wichtiger Handelspartner der EU und Mitgliedstaaten wie Deutschland fühlen sich dem Land aus historischen Gründen tief verbunden. Im Gaza-Krieg 2024/25 hat die israelische Regierung Menschenrechtsverletzungen begangen; die EU-Staaten konnten sich aber nicht auf eine gemeinsame Linie im Umgang mit Israel einigen.
  • Russland hat im Februar 2022 einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine angefangen. Seitdem hat die EU mehrere Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Allerdings gibt es einige Mitgliedstaaten, die weiterhin Handelsbeziehungen mit dem Land pflegen (zum Beispiel Ungarn).
  • In China wird die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte nicht anerkannt. Es gibt dort beispielsweise noch die Todesstrafe, Zensur und Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Trotzdem ist das Land ein wichtiger Handelspartner der EU.

Die Menschenrechtspolitik der EU

Die Europäische Union ist in ihren Beziehungen zu Drittstaaten einer Politik der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten gemäß der in Artikel 2 des

EU-Vertrags (EUV) festgelegten Werte verpflichtet. Ziel der EU ist es damit, in all ihren Politikbereichen und Programmen Menschenrechtsbelange zu berücksichtigen. Auch die Charta der Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention sind durch die EU und ihre Mitgliedstaaten in ihren Außenbeziehungen einzuhalten. Konkrete Maßnahmen und Projekte in Drittstaaten, um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt die EU auch finanziell.

Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2027

Im Jahr 2012 wurden von der EU ein „Strategischer Rahmen für Menschenrechte und Demokratie“ und ein erster Aktionsplan für dessen praktische Umsetzung beschlossen. Derzeit gilt der Aktionsplan für die Jahre 2020 bis 2027. Er enthält Leitlinien und praktische Anweisungen für die EU-Vertretungen weltweit und für die Personen, die seitens der EU über internationale Abkommen und Verträge darüber verhandeln, wie Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten im Rahmen der internationalen Politiken der EU berücksichtigt werden können.

Die wichtigsten Ziele des Aktionsplans sind:

Näheres zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie steht auf der Website der Europäischen Kommission unter:

https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/peace-and-governance/human-rights_en#eu-action-plan-on-human-rights-and-democracy-2020-2027

Mit welchen Instrumenten kann sich die EU für ihre Werte in den Außenbeziehungen einsetzen?

Der öffentliche Jahresbericht der EU über Menschenrechte und Demokratie in der Welt ist ein Instrument für eine transparente Überwachung der erzielten Fortschritte des Aktionsplans innerhalb und außerhalb der EU.

Bilaterale Handelsabkommen und die zahlreichen Kooperationsabkommen der EU mit Drittstaaten oder regionalen Organisationen enthalten Klauseln, welche die Pflicht zur Wahrung der Menschenrechte zu einem zentralen Element erklären. Bei Verstößen können Maßnahmen wie eine Einschränkung oder Aussetzung der Zusammenarbeit erfolgen.

Die EU fördert die Menschenrechte durch ihre Beteiligung an multilateralen Foren wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Europarat. Die Union unterstützt außerdem aktiv die internationale Justiz, beispielsweise durch den Internationalen Strafgerichtshof

Mit Geldern in Höhe von über 1,5 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027 unterstützt und schützt das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hauptsächlich Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen (sogenannte Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger). So können Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten Nothilfen von der EU erhalten und Menschenrechtsorganisationen werden bei ihrem Einsatz unterstützt. Wichtig an diesem Instrument ist, dass die Zustimmung der betreffenden Regierung nicht erforderlich ist.

Mit den Wahlbeobachtungsmissionen, die in der Regel von einem Mitglied des Europäischen Parlaments geleitet werden, verfolgt die EU das Ziel, für einen fairen Ablauf von Wahlen zu sorgen. Die Anwesenheit von Wahlbeobachterinnen und -beobachtern kann von Einschüchterung und Gewalt während der Wahlen abschrecken und die demokratischen Institutionen stärken.

Gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen (staatliche und nichtstaatliche), die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche verantwortlich, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen, geht die EU mit Sanktionen vor.  Zum Beispiel hat der Rat wegen des andauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und des Todes von Alexei Nawalny restriktive Maßnahmen (Einfrieren von Vermögenswerten und Handels- und Reiseverbote) gegen Hunderte Einzelpersonen, Firmen und Organisationen aus Russland verhängt.

Wer ist in den EU-Außenbeziehungen für Menschenrechte zuständig?

Eine EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte ist für die Umsetzung des Aktionsplans zuständig. Seit 2025 ist dies die Niederländerin Kajsa Ollongren. Sie soll die Wirksamkeit und Außenwirkung der Menschenrechtspolitik fördern. Außenwirkung ist wichtig, weil dadurch politischer Druck auf Regierungen und Länder ausgeübt werden kann, die die Menschenrechte missachten.

Im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) der EU gibt es eine eigene Direktion für Menschenrechte. Jede der 142 EU-Delegationen in Nicht-EU-Staaten (vergleichbar einer Botschaft) verfügt über eine Kontaktstelle für Menschenrechte. Die EU-Delegationen spielen eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung der länderspezifischen Strategien für Menschenrechte und Demokratie, bei Dialogen zu Menschenrechtsangelegenheiten, beim Kontakt mit Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und der Zivilgesellschaft sowie bei der Festlegung der Prioritäten für Finanzierungshilfen der EU.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Wien bietet Entscheidungsträgerinnen und -trägern auf europäischer und nationaler Ebene unabhängige, faktengestützte Beratung, um Strategien und Rechtsetzung im Bereich Grundrechte fachlicher und zielgerichteter zu gestalten.

Die Rolle des Europäischen Parlaments (EP)

Gemäß den Artikeln 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) ist für das Inkrafttreten der meisten internationalen Übereinkommen die Zustimmung des Parlaments erforderlich. Also können nur Verträge in Kraft treten, mit denen die Mehrheit der Abgeordneten einverstanden ist. Dabei achtet das Parlament besonders darauf, dass damit auch die sozialen Rechte und Menschenrechte in den betreffenden Staaten gestärkt werden.

Im Europäischen Parlament gibt es einen Unterausschuss für Menschenrechte. Er befasst sich mit Angelegenheiten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschen- und Minderheitenrechte in Drittstaaten sowie den Grundsätzen des Völkerrechts. Er wacht darüber, dass das auswärtige Handeln der Union mit ihrer Menschenrechtspolitik vereinbar ist.

Das Parlament entscheidet gemeinsam mit dem Rat (also den Mitgliedstaaten) über den Haushalt der EU und kämpft – oft in zähen Verhandlungen mit dem Rat – dafür, dass ausreichend Mittel für die Förderung der Menschenrechte, zum Beispiel Für das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), eingeplant werden.

Seit 1988 verleiht das Europäische Parlament jedes Jahr den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten auf der ganzen Welt. Er wird an einzelne Personen, Organisationen oder Gruppen verliehen, die einen herausragenden Beitrag zum Schutz der geistigen Freiheit geleistet haben. Damit sollen Meinungsfreiheit, Minderheitenrechte, die Achtung des Völkerrechts, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden.

Bekannte Preisträger sind beispielsweise:

Nelson Mandela, die Organisation Reporter ohne Grenzen und Malala Yousafzai aus Pakistan, der die Taliban im Alter von 15 Jahren in den Kopf schossen, weil sie das Mädchen vom Schulbesuch abhalten wollten. Der Sacharow-Preis 2025 wurde an die inhaftierten Journalisten Andrzej Poczobut (Belarus) und Msia Amaghlobeli (Georgien) verliehen, um ihren mutigen Einsatz für Meinungsfreiheit und Demokratie gegen autoritäre Regime zu würdigen.

Schau hier https://www.europeana.eu/de/exhibitions/sakharov-prize/sakharov-prize-laureates auf die Liste aller Preisträger seit 1988.

Zielkonflikte zwischen Handelspolitik, strategischen Interessen, Werten und Menschenrechten

Es ist eine Sache, sich in Verfassungen oder Verträgen Ziele für das eigene politische Handeln zu setzen. Eine andere ist deren tatsächliche Umsetzung in der Realität. Die EU macht hierbei keine Ausnahme.

Auch wenn eine wertegeleitete Außenpolitik angestrebt wird, so hat die Europäische Union doch auch wirtschaftliche und geopolitische Ziele und Interessen. Zielkonflikte können dabei nicht ausbleiben:

    • Soll oder darf man Handelsverträge mit Ländern schließen, die Werte und Menschenrechte missachten?
    • Ist es legitim mit solchen Ländern beispielsweise in internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um dort eigene Positionen durchzusetzen?
    • Sollen Sanktionen gegen Staaten verhängt werden, die Menschenrechte verletzen oder Gewalt gegen die eigene Bevölkerung oder Nachbarländer anwenden, auch wenn man dadurch eigene Wirtschaftsinteressen schädigen oder die Zivilbevölkerung in diesen Staaten treffen würde? 

Die Antworten auf solche Zielkonflikte bestehen in den meisten Fällen aus Kompromissen. Ob diese ausgewogen und moralisch vertretbar sind, wird in der EU – wie in jeder Demokratie – in jedem Einzelfall umstritten bleiben. Wichtig ist dabei, vorab die eigenen Positionen und Strategien festzulegen und transparent zu machen. Der wichtigste Ort dafür ist das Europäische Parlament: Dort fällt letzten Endes die Entscheidung, ob und mit wem internationale Verträge abgeschlossen werden und welchen Stellenwert die Menschenrechte darin haben.

Die Ziele, welche die EU auf internationaler Ebene verfolgen soll, sind in Artikel 3, Absatz 5, des EU-Vertrags aufgezählt:

„In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.“

Was hat die EU bisher für Menschenrechte und Demokratie weltweit erreicht?

  • Seit 2015 hat die EU über 55.000 Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger im Rahmen des Programms eu unterstützt.
  • Die EU setzt sich mit Nachdruck für die Abschaffung der Todesstrafe weltweit ein. Ende 2024 hatten laut Amnesty International 145 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Eine von der EU eingebrachte Resolution gegen die Anwendung der Todesstrafe wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2018 mit Unterstützung von 121 Ländern angenommen.
  • Die EU setzt sich weltweit für die Beseitigung von Kinderarbeit ein. Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2024 schafft einen Rahmen, mit dem untersucht werden kann, ob Unternehmen Zwangsarbeit oder Kinderarbeit einsetzen. Wird dies nachgewiesen, werden ihre Produkte an den EU-Grenzen gestoppt oder – wenn sie bereits in die EU gelangt sind – vom Markt genommen.
  • Seit 2014 förderte die EU die Demokratie in mehr als 70 Partnerländern mit über 500 Millionen Euro, um zum Beispiel die Organisation von Wahlen und Kontrollgremien, unabhängige Medien, Parlamente und politische Parteien zu unterstützen.
  • Über 100 EU-Wahlbeobachtungsmissionen wurden weltweit entsandt.
  • Die EU unterstütztat die Umsetzung der Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten‚ zum Beispiel durch Entsendung von Überwachungsmissionen.

Lern- und Spielwiese

Spielend Lernen mit Anregungen, Quiz und weiteren interaktiven Elementen.

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Diskussion – Freier Handel mit Diktaturen und Menschenrechtsverachtern?
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