Aktualität
Demokratie unter Druck
- Politikverdrossenheit: Viele Bürger konnten sich mit den Programmen und Karriereritualen der alteingesessenen Volksparteien nicht mehr identifizieren.
- Rechtspopulismus: Selbsternannt zu Vertretern der „schweigenden Mehrheit“, deren Interessen angeblich von der als korrupt und machtbesessen betrachteten politischen Elite ignoriert werden, richten sich rechtspopulistische Parteien gegen gesellschaftliche Minderheiten, Migration und offene Gesellschaften. Rechtspopulismus lehnt Kernelemente liberaler Demokratien wie Pluralismus, Minderheitenschutz oder Religionsfreiheit ab.1
- Gefährdung der Gewaltenteilung: Einige Regierungsparteien in Europa nutzen ihre Mehrheiten im Parlament, um Vorschriften zu erlassen, welche die Grundlagen der Gewaltenteilung in ihren Staaten untergraben (zum Beispiel durch Disziplinarmaßnahmen für Richterinnen und Richter, Änderung von Wahlkreisen).
- Das Internet erleichtert heutzutage das Mitmachen an Politik und politischer Meinungsbildung mit seinem Informationsangebot und Möglichkeiten digitaler Partizipation einerseits sehr. Andererseits wirkt die Fülle an Möglichkeiten erschlagend und die Gefahr von Falschinformation und Irreführung ist groß.

Bild von Robert Jones auf Pixabay
1 Jan Werner Müller, 2019: „Das wahre Volk“ gegen alle anderen. Rechtspopulismus als Identitätspolitik. Essay. https://www.bpb.de/apuz/286506/das-wahre-volk-gegen-alle-anderen-rechtspopulismus-als-identitaetspolitik, zuletzt aufgerufen am 27.2.2026; Frank Decker/Marcel Lewandowsky, Rechtpopulismus: Erscheinungsformen, Ursachen und Gegenstrategien. https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtspopulismus/240089/rechtspopulismus-erscheinungsformenursachen-und-gegenstrategien; zuletzt aufgerufen am 24.2.2021
Was ist Demokratie?
Was ist Demokratie?
Kurz erklärt in einem Explainity-Video
In einer Demokratie bestimmen die Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder eines politischen Gemeinwesens (zum Beispiel Gemeinde, Staat, EU) selbst, wer nach welchen Regeln, Werten und Zielen Herrschaft ausüben darf (das nennt man Volkssouveränität).
Staatliche Macht wird entweder direkt durch die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt (direkte Demokratie) oder an gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten übertragen (repräsentative Demokratie). Auch Mischformen sind denkbar.
Jegliche öffentliche Machtausübung muss im Interesse der Gesamtheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie gemäß der von diesen festgelegten Werte und Regeln erfolgen.
Was ist typisch für Demokratien?
- Regelmäßige Durchführung von Wahlen und friedlicher Machtwechsel
- Politische Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie Teilhabe von Individuen und Gruppen an politischer Meinungs- und Entscheidungsbildung
- Anerkennung der Vielfalt von Meinungen in der Gesellschaft (Pluralismus) und Freiheit der Meinungsäußerung bzw. Pressefreiheit
- Gemeinschaftsloyale Akzeptanz der zeitlich begrenzten „Herrschaft der Mehrheit“ über die Minderheit
- Gewaltenteilung
- Rationale, kontrollierbare, rechtmäßige Herrschaftsausübung
- Politische Kompromisse als Ergebnis von (oft langwierigen) Verhandlungen zwischen politischen Interessengruppen
„Die“ Demokratie gibt es nicht
Es gibt viele verschiedene Formen von Demokratie.
In den Staaten Europas herrscht das Modell der „repräsentativen Konkurrenzdemokratie“ vor: Parteien konkurrieren in Wahlen um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger, um eine Mehrheit in der parlamentarischen Versammlung zu erreichen. Es gibt – mit Ausnahme der Schweiz – nur wenig Elemente direkter Demokratie wie Volksentscheide oder Referenden; meistens finden sich diese auf kommunaler oder regionaler Ebene. Sehr wichtig sind in europäischen Demokratien der Schutz des Einzelnen und seiner Rechte vor staatlicher Willkür sowie die Gewaltenteilung zwischen gesetzgebender, gesetzumsetzender und richterlicher Gewalt.
Demokratie – ein System zum Mitmachen
Demokratie lebt vom Mitmachen. Dieses Mitmachen fängt schon damit an, im eigenen Lebensalltag darauf zu achten, Menschen- und Minderheitenrechte nicht mit Füßen zu treten. Sich zu wechselnden politischen Themen eine eigene Meinung zu bilden und sie aussprechen zu dürfen, ist in Demokratien keine Pflicht – aber ein in Diktaturen schmerzlich vermisstes Bürgerrecht. Dabei sollte man sich bei Diskussionen mit anderen Menschen an demokratische Spielregeln halten: zuhören, andere Meinungen respektieren, argumentieren statt herumpöbeln, kompromissbereit sein. Mitarbeit in Parteien ist eine Möglichkeit, Demokratie am Leben zu erhalten. Oder man engagiert sich in einem politisch aktiven Interessenverband, denn auch diese erfüllen in pluralistischen Gesellschaften wichtige Funktionen bei der Meinungsbildung.
Die Verantwortung des einzelnen Bürgers bzw. der einzelnen Bürgerin, kritisch und aufmerksam zu sein, ist groß. Denn demokratische Regierungsformen sind nicht unantastbar und sie sind nicht „so robust, dass sie alle Herausforderungen, Erschütterungen und Krisen zu überstehen [vermögen]“ (Vorländer, 2017:5).
Demokratie in der Europäischen Union
Präzedenzlos – „über-nationale“ Demokratie

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Die Europäische Union (EU) stellt an sich die Anforderung, Politik nach demokratischen Maßstäben zu gestalten – wobei es für eine Nationalstaaten übergreifende Demokratie bislang weltweit kein Vorbild gibt.
Aber es gibt demokratische politische Systeme, die ähnliche Gestaltungsmerkmale wie die EU haben: Bundesstaaten.
Auch in diesen sind ehemals eigenständige (souveräne) Gliedstaaten unter einer gemeinsamen Verfassung miteinander verbunden, haben gemeinsame Organe, die nach demokratischen Verfahren besetzt werden und Entscheidungen treffen.
Demokratische Legitimation erhalten Bundesstaaten
- über die demokratische Entscheidung über die Grundregeln der Herrschaftsausübung auf der Ebene des Bundes
- über die demokratische Legitimität der Gliedstaaten
- über die demokratische Besetzung der gemeinsamen Organe
- über demokratisch-rechtsstaatliche Verfahren bei Gesetzgebung und -umsetzung
Die EU ähnelt einem demokratischen Bundesstaat:
- Alle Mitgliedstaaten müssen funktionierende Demokratien sein; ihre Regierungen verändern sich gemäß den nationalen Wahlergebnissen.
- Die Gesetzgebung der EU funktioniert nach einem Zwei-Kammer-System: Das direkt gewählte Europäische Parlament, dessen Zusammensetzung von allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu bestimmt wird, ist an fast allen Gesetzgebungsverfahren gleichberechtigt beteiligt. Der (Minister-)Rat, in dem die Fachministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten vertreten sind, ist die Länderkammer. Gesetze kommen zustande, wenn beide Institutionen einem Vorschlag der Kommission zustimmen.
- Es gibt eine erkennbare Gewaltentrennung im politischen System der EU (gesetzgebende Gewalt = Europäisches Parlament und Rat; ausführende Gewalt = Kommission und Mitgliedstaaten; richterliche Gewalt = Europäischer Gerichtshof).
- Das Europäische Parlament kontrolliert, ob die Europäische Kommission im Interesse der EU-Bürgerinnen und -Bürgern und gemäß der Werte und Grundsätze der EU handelt. Es kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum absetzen.
- Es gibt rechtsstaatliche Mechanismen und Verfahren.
Manche Kommentatorinnen und Kommentatoren sprechen der EU grundsätzlich die „Demokratiefähigkeit“ ab, weil es kein „europäisches Volk“ gäbe. Richtig ist, dass es keine Vorbilder für demokratische Systeme gibt, die nicht auf Bevölkerungen aufbauen, die zumindest eine gemeinsame Sprache teilen und sich in dieser über die geteilten Belange der politischen Gemeinschaft austauschen können4.
Aber entscheidend für die Etablierung einer Demokratie ist, dass sich Menschen als Bürgerinnen und Bürger einer politischen Gemeinschaft verstehen, deren Regeln für die Herrschaftsübung sie selbst festlegen und deren politische Führung durch Wahlen ausgewechselt werden kann. Diese Verfahren sind auf EU- Ebene angelegt. Sie sind noch verbesserungsfähig, weil sich die EU nur langsam von einer Funktionsgemeinschaft zwischen Staaten (die nur auf Verhandlungen zwischen nationalen Regierungen beruht) hin zu einer politischen Gemeinschaft von EU-Bürgerinnen und -Bürgern entwickelt.
4 Vgl. Peter Graf Kielmansegg, 1996: Integration und Demokratie; in Markus Jachtenfuchs / Beate Kohler-Koch
(Hrsg.), Europäische Integration, Opladen:47-71
Welche sind die wichtigsten Demokratie-Baustellen in der EU?
Es hat noch nie ein EU-weites Verfassungsreferendum über die gemeinschaftlichen Regeln der Herrschaftsausübung gegeben. Das liegt daran, dass die EU sich Schritt für Schritt von einem Zweckverband zwischen Staaten auf Basis internationaler Verträge zu einer politischen Union auf Basis verfassungsähnlicher Verträge entwickelt hat.
- Aus historischen Gründen kann in der EU offiziell nur die Europäische Kommission eine Gesetzesinitiative vorschlagen. Dieses formale Initiativrecht fehlt dem Europäischen Parlament.
- Es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht, sondern das Europäische Parlament wird nach 27 teils sehr unterschiedlichen nationalen Wahlvorschriften gewählt, mit teils wählerdiskriminierenden Auswirkungen. Schon lange möchte das EP für seine Wahl ein EU-weit einheitliches Wahlrecht einführen5, aber die Regierungen der Mitgliedstaaten behindern bislang die hierfür notwendige EU-Gesetzgebung.
- Die EU und ihre Institutionen sind multinational und es ist wichtig, dass alle Völker in ihnen repräsentiert sind. Deshalb hat jede Nation z.B. mindestens sechs Abgeordnete im Europäischen Parlament (z.B. Malta, Luxemburg). Da das gesamte EU-Parlament nicht mehr als 750 Mitglieder haben darf, führt dies dazu, dass Wähler kleiner Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament überrepräsentiert sind.6 Dies widerspricht dem Demokratiegrundsatz der Gleichheit aller Wählerstimmen. Was wären jedoch die Alternativen? Entweder bekommen die Malteser aufgrund ihrer geringen Bevölkerungszahl
überhaupt keine EU-Abgeordneten, das wäre völlig undemokratisch. ODER man bläht das Europäische Parlament enorm auf: etwa 6.760 Abgeordnete7 müssten es sein. So ein Völkerkongress wäre nicht arbeitsfähig und viel zu teuer. - Der Europäische Rat, die Vertretung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, übernimmt eine immer wichtigere Rolle bei der Gestaltung der Gemeinschaftspolitiken: Er gibt politischen Leitlinien vor, setzt in Krisenzeiten zunehmend weitreichende Beschlüsse, bestimmt über wichtige Personalentscheidungen. All dies, ohne dass er vom Europäischen
Parlament oder von nationalen Parlamenten effektiv kontrolliert werden könnte. - Die Idee, dass auch die EU eine „wehrhafte Demokratie“ haben sollte, ist noch entwicklungsbedürftig. Die vorhandenen Verfahren wie z.B. Art. 7 EUV, mit dem einem Mitgliedstaat bei andauernden Verstößen gegen die Interessen und Werte der EU die Stimmrechte entzogen werden könnten, erweist sich als sehr schwer durchführbar und schließt das Europäische Parlament völlig von einer Entscheidung aus.
5 Art. 223 AEUV
6 Rein rechnerisch vertritt jeder der 96 deutschen Europaabgeordneten rund 855.000 Wählerinnen und Wähler, ein Abgeordneter aus Malta jedoch nur rund 66.000. Diese Art der Stimmenverteilung nennt man „degressiv proportional“, das heißt, je mehr Wählerinnen und Wähler eine Nation hat, desto geringer ist sie repräsentativ vertreten.
7 Berechnungsgrundlage: 446 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger, pro 66.000 Bürger (Referenz Malta) ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete
Siehe auch Informationen auf dem Demokratie-Bildungsserver der UNESCO unter www.dadalos-d.org/demokratie_verstehen/demokratietypen.htm; zuletzt aufgerufen am 26.2.2026
Literaturnachweise
Lern- und Spielwiese
Spielend Lernen mit Anregungen, Quiz und weiteren interaktiven Elementen.