Die Begriffe Solidarität und Bürgerrechte scheint ein Gegensatz zu trennen. Da besitzt eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger als Unternehmerin und Arbeitgeber viele Bürgerrechte zur freien Gestaltung des eigenen Unternehmens – und soll diese gleichzeitig einschränken, um mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solidarisch zu sein?
„In der Tat zielt der Gedanke der Solidarität in der EU oft auf den Schutz vor allzu mächtigen Arbeitgebern ab. Solidarität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern heißt: die Arbeitsbedingungen gut gestalten, Schutz der Gesundheit und der sozialen Stellung sichern, loyale Mitarbeit im Unternehmen.“
„Die Bürgerrechte hingegen sichern den Schutz vor einem allzu mächtigen Staat: Den Bürgern der EU wird volles Wahlrecht (aktiv und passiv) auf allen Ebenen gewährt. Auch sollen sie zu jeder Zeit in ihren Anliegen gehört und unterstützt werden (das ist das Prinzip der guten Verwaltung).“
Der bzw. die Europäische Bürgerbeauftragte hilft den Bürgerinnen und Bürgern der EU, den Bürgerrechten und dem Prinzip der Solidarität Geltung zu verschaffen. Jede Person in der EU kann ihn bzw. sie anrufen bei
- ungerechter Behandlung
- Diskriminierung und Machtmissbrauch
- Verweigern von Informationen
- Verzögerungen im Verwaltungsablauf
- Fehlern in Entscheidungsverfahren
Hier kannst du mehr über die Aufgabenfelder und die Arbeit des bzw. der Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann bzw. -frau) erfahren