Aktualität
- In Ungarn höhlt die amtierende Regierungspartei Fidesz seit 2011 planmäßig wichtige Grundlagen demokratischen gesellschaftlichen Lebens auf, indem sie zum Beispiel Medien- und Verlagshäuser durch parteitreue Unternehmer aufkaufen und regierungskritischen Medien durch den von der Fidesz-kontrollierten ungarischen Medienrat Lizenzen entziehen lässt. Unabhängige Meinungsbildung wird dadurch erschwert.
- Korruption ist in einigen europäischen Ländern weiterhin ein großes Problem.
Die belgische Justiz untersuchte 2022 Vorwürfe gegen ranghohe EU-Parlamentarier, denen im sogenannten „Qatargate“-Skandal vorgeworfen wurde, Schmiergelder aus Katar und Marokko angenommen zu haben. Ende 2025 wurde sogar die ehemalige EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini im Rahmen von Korruptionsuntersuchungen festgenommen.
Was bedeutet Rechtstaatlichkeit?
Das Rechtsstaatsprinzip garantiert die Achtung der Grundrechte sowie aller anderen demokratisch beschlossenen Regeln und Gesetze durch staatliche Organe: Jegliche Staatsgewalt muss in den Grenzen von Recht und Gesetz ausgeübt werden und unterliegt der Kontrolle durch unabhängige und unparteiische Gerichte. Dies dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Willkür. Rechtsstaatlichkeit umfasst auch die Bekämpfung von Korruption und den Schutz der Medienfreiheit.
Wie wird Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union sichergestellt?
Kontrollinstrumente
Nur Staaten, welche die EU-Standards in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfüllen, können in die EU aufgenommen werden. Daher sind beispielsweise die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei derzeit auf unbegrenzte Zeit ausgesetzt, weil sich das Land in den vergangenen Jahren immer weiter von diesen Standards entfernt hat. Die Institutionen und Organe der EU selbst sind verpflichtet, sich an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten. Dies wird kontrolliert.
Sanktionsinstrumente
Was passiert aber, wenn ein Land nach seinem EU-Beitritt seine Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, insbesondere auf dem Gebiet der Grundrechte und Werte, verletzt? Hier ist die Europäische Kommission gefordert, die oft als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet wird. Sie muss darauf achten, dass die Mitgliedstaaten das gemeinsam Vereinbarte und Beschlossene auch einhalten und umsetzen.
Werden dabei Mängel festgestellt, so wird der Mitgliedstaat zur Behebung aufgefordert. Folgt der Staat dem nicht, eröffnet die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen ihn. Meist führt das dazu, dass die Staaten ihr Verhalten korrigieren. Wenn nicht, folgt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Bestätigt dieser, dass der Staat gegen EU-Recht verstößt, und ändert der Staat sein Verhalten nicht, so kann er zu einer Geldbuße oder Zwangsgeld verurteilt werden.
So befand sich zum Beispiel Deutschland jahrelang im Streit mit der EU-Kommission um die Umsetzung der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, mit der die Naturschutzgebiete der EU besser miteinander verknüpft und geschützt werden sollen. Im Fall Ungarns hat der EuGH beispielsweise sowohl das Medien- als auch das Hochschulgesetz bereits als nicht vereinbar mit EU-Recht verurteilt.
>> Hast du gewusst, dass <<
Handelt es sich bei dem Verstoß um eine Verletzung der in Artikel 2 des EU-Vertrags genannten Werte oder besteht die eindeutige Gefahr einer schweren Verletzung dieser Werte, kann nach Artikel 7 des EU-Vertrags die härteste Sanktion verhängt werden, die der EU-Vertrag vorsieht: Die Rechte des Staates können bis zur Behebung des Mangels ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Zahlungen von Finanzmitteln aus EU-Programmen eingestellt werden und der Staat kein Stimmrecht mehr im Ministerrat hat. Demgegenüber bleiben aber alle Pflichten bestehen, vor allem die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags zum EU-Haushalt sowie die Pflicht, alle gemeinsam
beschlossenen Regeln zu beachten. Allerdings hat dieses Verfahren einen Nachteil: Die Feststellung, dass ein Staat die Werte verletzt, muss von allen anderen Staaten einstimmig getroffen werden. Das funktioniert allerdings dann nicht, wenn mehrere Länder den Respekt vor den Werten nicht ernst nehmen und sich gegenseitig bei Abstimmungen unterstützen. Deshalb kam dieses letzte Mittel in der bisherigen Geschichte der EU noch nicht zur Anwendung.
Wichtig ist eine Neuerung, die seit Anfang 2021 gilt: Bei Missachtung der Werte und fehlender Rechtsstaatlichkeit können einem Staat die Mittel aus EU-Förderprogrammen vorenthalten werden. Dafür bedarf es keiner einstimmigen Entscheidung. Das ist besonders für Staaten, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage hohe Zahlungen von der EU erhalten, eine sehr ernst zu nehmende Sanktion.
Hintergrundwissen
Rechtsvorschriften
- Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip verpflichtet sein.
- Artikel 4 und 5 des EU-Vertrags schreiben vor, dass Organe der EU, Behörden und Gerichte nicht willkürlich, sondern nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten handeln dürfen.
- Artikel 41 der EU-Grundrechtecharta legt fest, dass EU-Bürgerinnen und -bürger das Recht auf eine gute Verwaltung haben, die unparteiisch und gerecht ist, innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet und ihre Entscheidungen begründen muss. Dazu gehört auch das Recht, vor einer Entscheidung angehört zu werden.
- Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta gibt jedem und jeder das Recht, gegen eine Verletzung seiner bzw. ihrer Rechte oder Freiheiten vor einem Gericht einen Rechtsbehelf einzulegen. Das Gericht muss abhängig, unparteiisch und durch ein Gesetz eingerichtet sein. Das Verfahren muss fair und öffentlich sein und in einer angemessenen Frist durchgeführt werden.
- Artikel 48 der EU-Grundrechtecharta besagt: „Jeder Angeklagte gilt bis zum förmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“
- Artikel 49 der EU-Grundrechtecharta verbietet die Bestrafung für eine Tat, die zur Zeit ihrer Begehung nicht strafbar war. Die Strafe darf auch nicht höher sein, als zur Zeit der Begehung der Tat gesetzlich vorgesehen. Das Strafmaß darf nie unverhältnismäßig sein.
- Artikel 50 der EU-Grundrechtecharta verbietet, jemanden wegen derselben Tat zweimal strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen.
Lern- und Spielwiese
Spielend Lernen mit Anregungen, Quiz und weiteren interaktiven Elementen.